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Dokumentenakkreditiv
AKKREDITIV: Funktionsprinzip
Das Dokumentenakkreditiv ist ein internationales Zahlungsmittel im Geschäftsverkehr, das die meisten Sicherheits- und Garantieanforderungen sowohl des Versenders, des Käufers als auch ihrer Banken befriedigt. Der Käufer (Auftraggeber) beauftragt seine Bank (Ausstellerbank), sich gegenüber einem Dritten (Empfänger) zur Begleichung des Warenpreises gegen fristgerechte Vorlage der vom Käufer verlangten Dokumente zu verpflichten. Das Dokumentenakkreditiv ist doppelt interessant: für den Verkäufer ist es eine Zahlungsgarantie, für den Käufer ist es eine Garantie, daß der Verkäufer seinerseits die Verpflichtungen einhalten wird.
Die verschiedenen Akkreditivarten
Es gibt drei Arten von Akkreditiven:
- widerruflich: das Akkreditiv kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, wenn der Empfänger die Ausfuhrdokumente nicht bei der vereinbarten Bank vorgelegt hat. Diese Art wird immer weniger verwendet, denn sie bietet den Zahlungsempfängern nur sehr wenig Sicherheit.
- unwiderruflich: die Ausstellerbank verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Betrages an den Empfänger gegen Vorlage der verlangten Dokumente innerhalb der Laufzeit des Akkreditivs. Das unwiderrufliche Akkreditiv kann nicht ohne Genehmigung der Ausstellerbank des Empfängers und, falls zutreffend, der bestätigenden Bank, geändert oder rückgängig gemacht werden (Artikel 9 der ERA - Einheitliche Richtlinien für Akkreditive). Die benachrichtigende Bank überprüft die Echtheit des Akkreditivs.
- unwiderruflich und bestätigt: um mehr Sicherheit zu haben, verlangt der Empfänger die Bestätigung des Akkreditivs durch die benachrichtigende Bank (oder eine dritte Bank). Die Bestätigung beinhaltet eine unwiderrufliche Verpflichtung der Bank, dem Empfänger den Betrag auszuhändigen.
ANMERKUNG: wenn genauere Angaben fehlen, geht man davon aus, daß das Akkreditiv unwiderruflich ist.
Die verschiedenen Zahlungsarten beim Akkreditiv
Die Bank kann ihre Verpflichtung auf verschiedene Weise einlösen:
- durch Barzahlung gegen Vorlage der Dokumente
- durch Zahlung X Tage nach dem im Akkreditiv angegebenen Referenzdatum
- durch Akzept eines Wechsels des Empfängers auf die Ausstellerbank
- durch Übertragung der Dokumente durch die beauftragte Bank
Dokumente, die immer vorgelegt werden müssen:
- die Rechnung
- die Packliste
- das Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief, etc.)
Dokumente, die verlangt werden können:
Sie werden im Akkreditiv aufgeführt:
- ein Ursprungszeugnis
- ein Versicherungsnachweis
- ein Gesundheitszeugnis
- ein Nachweis über eine Qualitätskontrolle
- oder jedes andere Dokument, das im Akkreditiv aufgeführt ist, je nach Beschaffenheit der Ware und Vorschriften des Empfängerlandes
Konsens der Versicherungsdokumente
Der Versicherungsnachweis:
- muß von einem Versicherungsunternehmen oder seinem Agenten ausgestellt und unterschrieben sein,
- kann in Form einer Versicherungspolice, einer Erklärung oder eines Versicherungszertifikats erfolgen,
- muß enthalten, daß die Deckung spätestens am Tag der Verladung oder Versendung der Waren beginnt.
- muß in der selben Währung wie das Akkreditiv ausgestellt sein,
- muß einen Mindestdeckungsbetrag aufführen, der dem CIF- oder CIP-Wert plus 10% entspricht, soweit dieser aus den Dokumenten hervorgeht.
Kosten eines Akkreditivs
- Die Kosten sind je nach Bank und der von ihr verlangten Kommission unterschiedlich, aber allgemein läßt sich sagen, daß die Gesamtkosten für beide Banken sich ungefähr auf 3% des Gesamtbetrags des Akkreditivs belaufen.
- Je nach Absprache können die Kosten vollständig vom Verkäufer oder Käufer getragen oder zwischen beiden geteilt werden.
Tip :
Achten Sie darauf, daß die Bedingungen des Akkreditivs (der Text der ausstellenden Bank) genauestens befolgt werden. Verwenden Sie dazu diese Checkliste:
- Prüfen Sie die Art des Akkreditivs (widerruflich, unwiderruflich, unwiderruflich und bestätigt).
- Prüfen Sie den Betrag: Er kann genau oder annäherungsweise mit einer Marge von
+ / - 10% angegeben sein.
- Überprüfen Sie die Gültigkeitsdaten.
- Prüfen Sie die Liste der für die Übertragung vorzulegenden Dokumente (Rechnungen, Transportnachweise, Konnossemente usw.)
- Prüfen Sie die besonderen Bedingungen (Visa, Zertifikate oder diverse Vermerke, je nach Beschaffenheit der Ware oder Vorschriften des Empfängerlandes, Angaben über Verschiffung, Strecke, Art des Transportmittels, etc.)
- Prüfen Sie die Einlösungsart (Sichtwechsel oder Akzept).
Beispiel
Herr Moser ist Weinbauer und Geschäftsführer der Firma "Moselwein" in Eltville. Er erhält eine Anfrage von Herrn Ling, der im Auftrag der in China ansässigen Firma "Red Wine" Wein importiert und Herrn Moser einen Teil seiner Produktion abkaufen möchte. Die beiden Männer sind sich noch nie begegnet und arbeiten zum ersten Mal zusammen. Herr Moser ist von Haus aus mißtrauisch und will nur gegen Vorkasse liefern. Herr Ling seinerseits weigert sich, zu zahlen, bevor er die Ware erhalten hat. Er kennt sich aber im internationalen Handel aus und schlägt daher Herrn Moser eine Zahlung durch unwiderruflich bestätigtes Akkreditiv mit Barzahlung bei Vorlage der Dokumente vor. Herr Moser ist einverstanden und liefert CIF.
- Herr Ling (Auftraggeber) beantragt bei seiner Bank, der "Bank of Shanghai", die Eröffnung eines Akkreditivs und gibt an, unter welchen Bedingungen er sich zur Zahlung verpflichtet.
- Die "Bank of Shanghai" (Ausstellerbank) eröffnet ein Akkreditiv über eine deutsche Partnerbank, die "Eltviller Volksbank".
- Die Eltviller Volksbank (benachrichtigende Bank) setzt Herrn Moser (Empfänger) von der Eröffnung des Akkreditivs durch die Bank of Shanghai in Kenntnis.
- Wenn Herr Moser die Auflagen und Bedingungen des Akkreditivs erfüllen kann, versendet er die Waren.
- Herr Moser muß die Dokumente der Eltviller Volksbank zur Überprüfung vorlegen (Rechnung, Seekonnossement und ein Versicherungszertifikat, da er CIF liefert).
- Die Eltviller Volksbank überstellt die Dokumente der Bank of Shanghai.
- Die Bank of Shanghai übergibt die für die Warenübergabe notwendigen Dokumente an Herrn Ling.
- Die Bank of Shanghai belastet das Konto ihres Kunden, Herrn Ling, und schreibt den Betrag dem Konto von Herrn Moser bei der Eltviller Volksbank gut.
Dokumentenakkreditiv-Kreislauf - Zusammenfassung
- Käufer fordert seine Bank auf, ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen
- Bank des Käufers informiert Bank des Verkäufers über Eröffnung des Dokumentenakkreditivs
- Bank des Verkäufers informiert Verkäufer über Eröffnung des Dokumentenakkreditivs
- Verkäufer versendet Waren an Käufer
- Verkäufer übermittelt Dokumente zur Überprüfung an seine Bank
- Dokumente werden von Bank des Verkäufers an Bank des Käufers übermittelt
- Übermittlung der Dokumente durch Bank des Käufers an Käufer, um Waren zu erhalten
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