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Deutsch  >  Informationsleitfaden  >  Havarie grosse 

Havarie (Havarie grosse) 

Definition

Altes Prinzip der Gemeinschaftlichkeit, nach dem die Verluste, die entstehen, wenn ein Teil des Schiffes oder der Fracht vorsätzlich aufgegeben wird, um eine drohende Gefahr abzuwenden. Die hierbei anfallenden Kosten werden auf die Beteiligten (Schiff, Fracht und Ladung) aufgeteilt. Dasselbe gilt für außerordentliche Aufwendungen, die zu Gunsten von Schiff und Fracht notwendig werden.

Bei Aufgeben der Fracht müssen 4 Elemente erfüllt sein, damit der Tatbestand der Havarie grosse eintritt:

  • Eine gemeinsame Gefahr: Eine Gefahr, von der das Schiff, die Fracht und die Besatzung betroffen sind; eine unmittelbare und „unausweichliche” Gefahr, wobei  nur durch die vorsätzliche Aufgabe eines Teils des Ganzen die anderen Teile geschützt werden können.
  • Zur Rettung von Schiff und Ladung muss es zu einem freiwilligen Überbordwerfen eines Teils der Ladung kommen, um diese unmittelbare Gefahr, periculi imminentis evitandi causa, abzuwenden. Mit anderen Worten: Die Gefahr wird vom Ganzen auf einen Teil des Ganzen übertragen.
  • Der Versuch, die unmittelbare gemeinsame Gefahr abzuwenden, muss erfolgreich verlaufen.
  • Auf Veranlassung des Kapitäns.

 

Außerordentliche Aufwendungen können entstehen, wenn ein Frachtschiff von einer ernsthaften Bedrohung auf See betroffen ist, wie z.B. einem Brand an Bord oder einem schweren Unwetter. Derartige Vorfälle können zusätzliche Kosten für das Schiff verursachen. Diese Zusatzkosten schliessen Abschleppen oder Notreparaturen mit ein. Um den sicheren Transport der Fracht und die Fahrt insgesamt zu gewährleisten, teilen sich der Reeder und alle Eigentümer der Fracht diese Kosten.

 

Die einzelnen Havarie grosse Beiträge werden von einem Dispacheur berechnet, wobei der proportionale Anteil der unterschiedlichen Interessen zu Grunde gelegt wird. Die Berechnung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich die Freigabe der Ladung zu ermöglichen, muss der Warenempfänger eine von seinem Versicherer gezeichnete Havarie grosse Garantie vorlegen oder der Reederei eine Kaution zahlen. Sollte Ihre Ladung unter das Prinzip der Havarie grosse fallen, unternehmen Sie bitte die folgenden Schritte: wenden Sie sich sofort an den auf Ihrem Versicherungzertifikat angegebenen Versicherungsgutachter oder Ihren Makler oder die örtliche Niederlassung Ihres Versicherers. 

 

 

  • Halten Sie die Originale des Frachtbriefs und der Handelsrechnung bereit.
  • Füllen Sie den Havarie grosse Verpflichtungsschein aus, die Sie von der Reederei und/oder ihrem Vertreter erhalten.
  • Die Haverie grosse Garantie wird bei Vorlage der o.g. notwendigen Dokumenten im Namen der Versicherer vom Versicherungsagenten unterzeichnet.
  • Als weitere Sicherung wird häufig die Gegenzeichnung des Versicherers auf dem Verpflichtungsschein, eine separate Garantie des Versicherers, eine separate Bankgarantie oder ein Bareinschuß zur Deckung bereits feststehender Kosten verlangt.