Startseite
Einleitung ACE
Netzwerk & Agenten
Informationsleitfaden
Versicherungs- Policen
Incoterms
Dokumenten- Akkreditiv
Versicherungs- Zertifikat
Havarie grosse
Kriegsrisiko
Klassifizierung
Transport Risk Management
Schadenbearbeitung
Euroland
Sonstige Produkte
Trade Zone
Downloads & Links
Adobe Acrobat



Deutsch  >  Informationsleitfaden  >  Kriegsrisiko 

Kriegsrisiko




Im Rahmen der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) ist ein Ladungsverlust auf Grund möglicher aggressiver und feindseliger Aktionen gegen das Schiff und seine Ladung abgedeckt. Dies gilt jedoch nur, solange sich Schiff und Ladung auf See befinden (oder bei Luftfracht während des Fluges). 

Die "Streik-Klausel" deckt Verluste und Beschädigungen der Waren ab, die auf Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, Bürgerkrieg und terroristische bzw. politisch motivierte Handlungen zurückzuführen sind.

Nach dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center veröffentlichte das Joint Cargo Committee von LUA (Lloyd's Underwriters' Association) und IUA (International Underwriting Association) in London am 20. November 2001 die "Termination of Transit Clause (Terrorism).

Diese Klausel schließt Ansprüche für Verluste oder Schäden nach einem terroristischen Anschlage praktisch aus, für den Fall, dass die Güter bereits an ihrem Zielort eingetroffen sind und der normale Transport abgeschlossen ist.