Die "Streik-Klausel" deckt Verluste und Beschädigungen der Waren ab, die auf Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, Bürgerkrieg und terroristische bzw. politisch motivierte Handlungen zurückzuführen sind.
Nach dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center veröffentlichte das Joint Cargo Committee von LUA (Lloyd's Underwriters' Association) und IUA (International Underwriting Association) in London am 20. November 2001 die "Termination of Transit Clause (Terrorism).
Diese Klausel schließt Ansprüche für Verluste oder Schäden nach einem terroristischen Anschlage praktisch aus, für den Fall, dass die Güter bereits an ihrem Zielort eingetroffen sind und der normale Transport abgeschlossen ist.