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Deutsch  >  Schadenbearbeitung  >  Schadenmeldung 

Ihre Schadenmeldung

 

Es ist unser Anspruch, Ihnen - unabhängig von der Schadenhöhe - die beste Unterstützung zur Verfügung zu stellen, wann immer ein Schaden eintritt.Unsere weitreichenden Service Standards können stets an Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden. Dabei steht an erster Stelle, einen umfassenden, schnellen und risikogerechten Service zu bieten. Durch Beachtung der folgenden Schritte wird die Schadenerfassung für Sie einfacher und leichter.Hierbei ist es uns wichtig zu erwähnen, dass die unmittelbar nach Schadeneintritt eingeleiteten Maßnahmen den entscheidendsten Moment des gesamten Schadenprozesses darstellen. Es ist daher erforderlich, sowohl ACE, als auch andere beteiligte Parteien, möglichst schnell anhand einer präzisen Sachverhaltsdarstellung über den Schaden zu informieren.

           

1.       Wareneingang/ Schadenfeststellung

 

Gehen Sie bitte bei Warenanlieferungen nach folgenden Schritten vor:

-          Zustand und Menge der angelieferten Einheiten feststellen und auf Vollzähligkeit prüfen

-          Unregelmäßigkeiten sofort und präzise im Frachtpapier eintragen (Ein Eintrag "Unter Vorbehalt" reicht nicht aus. Der Schaden muss hinreichend genau aufgeführt sein; z.B.  Anzahl/Art der Beschädigung)

-          Container und Containersiegel auf Unversehrtheit sowie auf die im Frachtpapier festgehaltene Siegel- / Plombenummer hin überprüfen. Abweichungen ebenfalls im Frachtpapier festhalten.

-          Schäden, die bei Anlieferung nicht erkennbar waren und daher nicht im Frachtpapier  festgehalten werden konnten, müssen dem Frachtführer binnen 7 Tagen schriftlich nachgemeldet werden.

-          In jedem Fall ist nach Feststellung eines Transportschadens der anliefernde Frachtführer oder der Spediteur schriftlich über den Schaden zu informieren und eine Haftbarhaltung auszusprechen.

 

2.   Dokumente

 

Bei den folgenden Dokumenten handelt es sich um die essentiellen Belege im Zusammenhang mit Warentransporten und Sie sollten uns diese im Schadenfall möglichst umgehend und vollständig zur Verfügung stellen:

 

-          Original des Frachtpapieres (z.B. Bill of Lading / Air-Waybill / oder CMR- Frachtbrief) als    Nachweis über den Frachtvertrag

-          Handelsrechnung um den Wert zu dokumentieren und Liefervereinbarungen

-          Packliste (wenn ausgefertigt )

-          Ablieferbelege mit Quittungen über die Warenübergabe und deren Zustand

-          Schadenkalkulation inkl. Menge, Werte und Aufwand

-          Sonstige Schadennachweise wie Fotos oder Hinweise über eingeleitete Maßnahmen

-          Haftbarhaltungsschriftwechsel mit dem Spediteur und Schriftwechsel mit anderen Beteiligten

-          Versicherungszertifikat, soweit für die Ware und die Reise eines ausgestellt war

 

 

Sofort nach unserer Benachrichtigung werden wir Ihnen mitteilen, ob ein Havariekommissar zur unabhängigen Schadenfeststellung hinzugezogen werden muss. Der Havariekommissar oder Sachverständige wird das Schadenausmaß und die  Schadenursache ermitteln, evt. Schadenminderungsmaßnahmen abstimmen und einleiten.

Die Kosten gehen zu unseren Lasten.

           

            Auslandsschäden

 

Bei Auslandsschäden sollte das lokale Schadenbüro der ACE informiert und mit den vorgenannten Dokumenten und Informationen versorgt werden.

Wir werden vor Ort  die weiteren erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

 

 

Unser Netzwerk finden Sie unter hier.